Des Öfteren bekomme ich als Privatdetektiv Anfragen, wo ich aufgefordert werde, im Leben anderer Leute nach ehrenrührigen oder verächtlichen zu suchen, nur weil der Betreffende dem anderen einen "Denkzettel" verpassen will. Dieser Anfrage muss ich (und will ich auch) eine Absage erteilen.
Jeder Privatermittler hat zu prüfen, inwieweit die
Voraussetzungen für den Einsatz vorliegen, vor allen Dingen das
"berechtigte Interesse" des Auftraggebers, welches schriftlich
darzulegen ist. Kann der Auftraggeber das "berechtigte Interesse" nicht
nachweisen, darf und werde ich als seriöser Privatermittler diesen
Auftrag nicht annehmen. Für den Einsatz wird ein Auftrag benötigt, der
neben dem Ziel und dem berechtigten Interesse auch eine zeitliche bzw.
örtliche Begrenzung enthalten muss.
Die Interessen meiner Kunden
gehen immer vor der Erzielung von Gewinnabsichten meiner Firma. Der
sorgsame Umgang der offen gelegten Informationen ist selbstverständlich
und wird garantiert. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich zur
Auftragsrealisierung.
Vor der Auftragsübernahme biete ich eine
kostenlose Beratung zur Erörterung von Erfolgsaussichten und
Gewährleistung einer effektiven Lösung ihres Problems an.
Bekanntlich gibt es im Privat- und Zivilrecht keine staatliche Ermittlungsinstanz.
So
sieht sich auch Detektivbüro in der Verantwortung, für ihre Kunden
Informationen zu erarbeiten und Beweisnotstände zu beseitigen.
Damit rechtliche Auseinandersetzungen geführt und Sachverhalte geklärt werden können.